Lüftungsreinigung
Raumlufttechnische Anlagen sind dafür ausgelegt Belastungen und Verunreinigungen aus der Luft abzuscheiden. Aufgrund ihres Verwendungszweckes unterliegen sie einem natürlichen Verschleiß. Instandsetzungsmaßnahmen haben den gesetzeskonformen Zustand hinsichtlich Hygiene und Brandschutz herbeizuführen sowie einen energieeffizienten Betrieb der Lüftungsanlage sicherzustellen.
Checkliste AnlagenbetreiberInnen
Geruchsbelästigung aufgrund verminderter Leistung sowie erhöhte Brandgefahr durch Fettablagerungen oder Verpelzungen durch sich überlagernde Staubschichten sind häufig genannte Argumente, welche eine professionelle Lüftungsreinigung notwendig und auch wirtschaftlich vertretbar machen.
DAS Hauptkriterium für Sie als AnlagenbetreiberIn genau über den Zustand Ihres Lüftungssystems Bescheid zu wissen, sollten jedoch die im Falle einer Schadensabdeckung geltenden „Allgemeinen und ergänzend allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung„ darstellen, welche von jeder Versicherung bei der Beurteilung der Schadensabdeckung herangezogen werden.
Darin heißt es:
Artikel 7
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die den Schaden, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben. Dem Vorsatz wird gleichgehalten
- 1. eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste, jedoch in Kauf genommen wurde (z. B. im Hinblick auf die Wahl einer kosten- oder zeitsparenden Arbeitsweise)
Weiter heißt es in Abschnitt A „Allgemeine Regelungen für alle Betriebsrisiken“: - Bewusstes Zuwiderhandeln gegen Vorschriften
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall grobfahrlässig herbeigeführt wurde und bewusst – insbesondere im Hinblick auf die Wahl einer kosten- oder zeitsparenden Arbeitsweise – den für den versicherten Betrieb oder Beruf geltenden Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Vorschriften zuwidergehandelt wurde…
Sollten Sie mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich der Raumlufttechnik erfahren wollen:
Wieso Sie sich für uns entscheiden sollten
Die Basis unserer Service-/Dienstleistungen bilden die aktuellen Regeln der Technik. Diese werden durch die RSOE-6000 (Blatt 8) zusammengefasst, und bilden die Grundlage für eine standardisierte Projektplanung und Anleitung für Reinigungsmaßnahmen. Für Sie als AnlagenbetreiberIn bedeutet das vor allem:
„Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich vorgeschriebener und tatsächlich durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen.“
Die „Lüftungsreinigung gem. RSOE 6000 (Blatt 8)“ bildet den 1. Leitfaden für einen standardisierten Prozessablauf hinsichtlich einer gewerblichen Reinigung von Lüftungsanlagen. Sie bildet die Basis einer standardisierten Projektplanung und gibt genaue Anleitungen für Reinigungsmaßnahmen. Das bisherige „Learning-by-Doing“-Prinzip ist nicht länger alternativlos und gehört der Vergangenheit an. Von der Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung über die Projektplanung und Angebotslegung bis hin zur Durchführung der Reinigungsmaßnahmen werden standardisierte Prozessabläufe und Formalkriterien für die professionelle Lüftungsreinigung definiert.
Ziele der Instandhaltungsmaßnahmen:
Sicherstellung eines aufrechten Versicherungsschutzes im Schadensfall
Erhalt der einwandfreien Funktionsfähigkeit
Aufbereitung und Ausbessern sowie Erneuern von Verfallserscheinungen
Ineffizienz und hohen zusätzlichen Kosten vorbeugen
Störenden Lärm und Schmutz vermeiden
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bezüglich Arbeitnehmerschutz
Einhaltung hygienischer Richtlinien zur Erhaltung einwandfreier Produktqualität
Einhaltung der Brandschutzbestimmungen
Optik und Aussehen erhalten

Als stolzes Mitglied des Österreichischen Fachverbandes für Raumlufttechnik (ÖFR) stehen wir Ihnen gemeinsam mit unseren Partnerfirma (Heizung Klima Marco GmbH) als befähigtes Unternehmen mit unserer Expertise beratend und ausführend für Dienstleistungen im Bereich „Raumlufttechnik“ zu Verfügung.
Unsere Leistungen umfassen:
- Überprüfung von RLT- Anlagen (gem. §13 AstV)
- Inspektion von RLT- Anlagen (Erweiterte Sichtprüfung gem. RSOE 6000)
- Durchführung von Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen (gem. VDI-6022)
- Durchführung von Reinigungs-/ Instandhaltungsmaßnahmen zur (Wieder-) Herstellung der Betriebssicherheit Ihrer Lüftungsanlage
Um den laufenden Betrieb möglichst nicht zu beeinträchtigen, können entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen während Schließzeiten (im Falle von Feiertagen, Urlaub oder Umbauarbeiten) oder auch außerhalb der Betriebszeiten, in der Nacht vorgenommen werden.
Dies erfordert eine umsichtige und sorgfältige Vorbereitung hinsichtlich der Planung und des Reinigungskonzepts.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.