Herstellung betriebssicherer Lüftungsanlagen gem. VDI 6022-8 (2024)

Lüftungsreinigung

Raumlufttechnische Anlagen sind dafür ausgelegt Belastungen und Verunreinigungen aus der Luft abzuscheiden. Aufgrund ihres Verwendungszweckes unterliegen sie einem natürlichen Verschleiß. Instandsetzungsmaßnahmen haben den gesetzeskonformen Zustand hinsichtlich Hygiene und Brandschutz herbeizuführen sowie einen energieeffizienten Betrieb der Lüftungsanlage sicherzustellen.

Lüftungsanlagen sind laut § 13 AStV mindestens 1 x jährlich auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen. Damit ist die Inspektion und dazugehörige Bewertung jedes Abschnittes und jedes Elementes in der Lüftungstechnik gemeint. Ausschlaggebend ist der jeweilige Zustand hinsichtlich Hygiene, Brandschutz und Energieeffizienz. Die Bewertungsgrundlagen für den Zustand einer Lüftungsanlage liefern die Regeln der Technik.

Checkliste Anlagen­betreiber­Innen

Warum sollte ich, als AnlagenbetreiberIn, genau über meine Anlage Bescheid wissen?

Geruchsbelästigung aufgrund verminderter Leistung sowie erhöhte Brandgefahr durch Fettablagerungen oder Verpelzungen durch sich überlagernde Staubschichten sind häufig genannte Argumente, welche eine professionelle Lüftungsreinigung notwendig und auch wirtschaftlich vertretbar machen.

DAS Hauptkriterium für Sie als AnlagenbetreiberIn genau über den Zustand Ihres Lüftungssystems Bescheid zu wissen, sollten jedoch die im Falle einer Schadens­abdeckung geltenden „Allgemeinen und ergänzend allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht­versicherung darstellen, welche von jeder Versicherung bei der Beurteilung der Schadensabdeckung herangezogen werden.

Artikel 7

  1. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die den Schaden, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben. Dem Vorsatz wird gleichgehalten
  2. 1. eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste, jedoch in Kauf genommen wurde (z. B. im Hinblick auf die Wahl einer kosten- oder zeitsparenden Arbeitsweise)

    Weiter heißt es in Abschnitt A „Allgemeine Regelungen für alle Betriebsrisiken“:
  3. Bewusstes Zuwiderhandeln gegen Vorschriften
    Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall grobfahrlässig herbeigeführt wurde und bewusst – insbesondere im Hinblick auf die Wahl einer kosten- oder zeitsparenden Arbeitsweise – den für den versicherten Betrieb oder Beruf geltenden Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Vorschriften zuwidergehandelt wurde…

Sollten Sie mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich der Raumlufttechnik erfahren wollen:

Wieso Sie sich für uns entscheiden sollten

Die Basis unserer Service-/Dienstleistungen bilden die aktuellen Regeln der Technik. Diese werden durch die RSOE-6000 (Blatt 8) zusammengefasst, und bilden die Grundlage für eine standardisierte Projektplanung und Anleitung für Reinigungsmaßnahmen. Für Sie als AnlagenbetreiberIn bedeutet das vor allem:

„Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich vorgeschriebener und tatsächlich durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen.“

Die „Lüftungsreinigung gem. RSOE 6000 (Blatt 8)“ bildet den 1.  Leitfaden für einen standardisierten Prozessablauf hinsichtlich einer gewerblichen Reinigung von Lüftungsanlagen. Sie bildet die Basis einer standardisierten Projektplanung und gibt genaue Anleitungen für Reinigungsmaßnahmen. Das bisherige „Learning-by-Doing“-Prinzip ist nicht länger alternativlos und gehört der Vergangenheit an. Von der Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung über die Projektplanung und Angebotslegung bis hin zur Durchführung der Reinigungsmaßnahmen werden standardisierte Prozessabläufe und Formalkriterien für die professionelle Lüftungsreinigung definiert.

Sicherstellung eines aufrechten Versicherungsschutzes im Schadensfall

Erhalt der einwandfreien Funktionsfähigkeit

Aufbereitung und Ausbessern sowie Erneuern von Verfallserscheinungen

Ineffizienz und hohen zusätzlichen Kosten vorbeugen

Störenden Lärm und Schmutz vermeiden

Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bezüglich Arbeitnehmerschutz

Einhaltung hygienischer Richtlinien zur Erhaltung einwandfreier Produktqualität

Einhaltung der Brandschutzbestimmungen

Optik und Aussehen erhalten

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Als stolzes Mitglied des Österreichischen Fachverbandes für Raumlufttechnik (ÖFR) stehen wir Ihnen gemeinsam mit unseren Partnerfirma (Heizung Klima Marco GmbH) als befähigtes Unternehmen mit unserer Expertise beratend und ausführend für Dienstleistungen im Bereich „Raumlufttechnik“ zu Verfügung.

Um den laufenden Betrieb möglichst nicht zu beeinträchtigen, können entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen während Schließzeiten (im Falle von Feiertagen, Urlaub oder Umbauarbeiten) oder auch außerhalb der Betriebszeiten, in der Nacht vorgenommen werden.

Dies erfordert eine umsichtige und sorgfältige Vorbereitung hinsichtlich der Planung und des Reinigungskonzepts.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.